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Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Angebote der SuperVif Facility Services GmbH (im Folgenden «Unternehmer») sowie für Verträge zwischen dem Unternehmer und dem Auftraggeber, sofern im Angebot oder in einem Vertragsdokument auf die vorliegenden AGB‘s verwiesen wird. Sofern dies der Fall ist, bilden sie einen integralen Bestandteil der Verträge und Angebote. Die nachstehenden Bestimmungen, Normen und Richtlinien gelten für alle Arbeiten und Lieferungen des Unternehmers. Bei Widersprüchen zwischen den einzelnen Vertragsbestandteilen gilt folgende Rangordnung: a) Abgeschlossener Rahmenvertrag b) Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) SuperVif Facility Services GmbH Version 19.5.2021 c) Schweizerisches Obligationenrecht
3.1. Pflichten des Unternehmers Im Allgemeinen Die Haupttätigkeiten des Unternehmers umfassen namentlich Liegenschaftswartungen, Reinigungs- und Räumungsarbeiten, Kontrollrundgänge in Objekten sowie Gartenarbeiten. Der Unternehmer verpflichtet sich dabei zu einer sachkundigen und sorgfältigen Erfüllung der vereinbarten Arbeiten. Der Unternehmer informiert den Auftraggeber regelmässig über den Fortschritt der Arbeiten und zeigt ihm schriftlich alle Umstände an, welche die vertragsgemässe Erfüllung beeinträchtigen können.
3.1.1. Spezifische Pflichten des Unternehmers Der Unternehmer hat insbesondere folgende Pflichten: Generell nimmt der Unternehmer seine Arbeiten gemäss Instruktionen des Auftraggebers vor.
– Bei vereinbarten Kontrollrundgängen: Die Pflicht des Unternehmers erstreckt sich darauf, bei Eintritt des definierten Vorfalls (z.B. Kontrolllampe leuchtet rot) die vom Auftraggeber definierte Telefonnummer anzurufen. Ist diese Nummer nicht erreichbar, ruft der Unternehmer eine vom Auftraggeber definierte Ersatz-Telefonnummer an. Allfällige weitere Pflichten sind ausdrücklich schriftlich zu vereinbaren.
– Bei Reinigungsdienstleistungen: Der Unternehmer führt zusätzliche SpezialReinigungen aus, soweit diese vereinbart wurden. Er nimmt er alle notwendigen Vorkehrungen vor, damit eine Abnahme garantiert erfolgt, sofern letztere explizit schriftlich vereinbart wurde.
– Bei Gartenarbeiten: Verhindern oder verzögern Witterungsverhältnisse die Arbeiten, so teilt der Unternehmer dies dem Auftraggeber umgehend mit. Wesentliche Schäden an bestehenden Vegetationsflächen, Pflanzen, Gebäuden und Bauteilen, welche bei Arbeitsbeginn vorliegen oder während der Ausführung entstehen, sind dem Auftraggeber unverzüglich zu melden. Bei Vereinbarung nimmt der Unternehmer auch kleinere Reparaturen vor.
3.2. Pflichten des Auftraggebers im Allgemeinen Der Auftraggeber stellt dem Unternehmer alle notwendigen Informationen zur sorgfältigen Ausführung der Arbeiten und Wartungen zur Verfügung. Er instruiert den Unternehmer sorgfältig und macht ihn auf besondere Schwierigkeiten bei den Ausführungen der Arbeiten aufmerksam.
3.2.1. Spezifische Pflichten des Auftraggebers Der Auftraggeber hat insbesondere folgende Pflichten: Generell obliegt es dem Auftraggeber, die Arbeiten sorgfältig, klar und zweifelsfrei zu instruieren. Soweit Instruktionen nicht diesem Standard entsprechen, kann der Unternehmer nicht für unzureichende Auftragserfüllung belangt werden.
– Bei Liegenschaftswartungen: Der Auftraggeber teilt dem Unternehmer die zu wartenden Objekte und die Wartungsarbeiten genau mit. Soll der Unternehmer Reparaturen an den Objekten vornehmen, so ist dies vorgängig zu vereinbaren.
– Bei vereinbarten Kontrollrundgängen: Falls bei Fehlfunktionen der zu wartenden Geräte und Objekte ein externer Dienstleister beizuziehen ist, so teilt der Auftraggeber dem Unternehmer die notwendigen Kontaktangaben mit. Ebenso teilt er ihm eine Ersatz-Telefonnummer mit.
– Bei Reinigungsdienstleistungen: Der Auftraggeber teilt dem Unternehmer die zu reinigenden Objekte genau mit. Er teilt dem Unternehmer spezielle Reinigungsarbeiten wie Fassadenreinigung oder Entfernung von Graffitis separat mit. Selbiges gilt für eine Abnahmegarantie.
– Bei Gartenarbeiten: Der Auftraggeber macht den Unternehmer auf alle relevanten Gegebenheiten der Arbeitsumgebung aufmerksam.
3.3. Mitarbeiter Der Unternehmer setzt sorgfältig ausgewählte und ausgebildete Mitarbeiter ein. Werden in der Vereinbarung im Hinblick auf das Erbringen der Dienstleistungen Personen namentlich benannt, sorgt der Unternehmer dafür, dass diese so weit als möglich einbezogen werden. Er ist berechtigt, diese Personen durch andere Mitarbeiter mit gleichwertigen Fähigkeiten zu ersetzen.
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